Grundsätzliches und Klarstellungen

Geändert am Di, 1 Apr um 8:51 NACHMITTAGS


  • Fahrzeuge der Kategorie BKTW und KTW-B werden nicht als „First Responder” zu RD-Events alarmiert, da die Definition dieser Fahrzeugtypen explizit bedeutet, in keinem Fall zu Notfällen entsendet werden zu können.

  • Stornos von Rettungsmitteln sind ausschließlich durch rettungsdienstliche First Responder möglich, d.h. nur sie können anfahrende Rettungs- und Notarztmittel abbestellen. Der im Einsatzleitsystem eigens dafür vorgesehene Stornogrund "Storno durch First Responder vor Ort" kommt in solchen Fällen zum Einsatz und kennzeichnet eindeutig, wenn laut First Responder keine weitere rettungsdienstliche Intervention erforderlich ist. Die Voraussetzung für ein solches Storno finden sich im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite. 

  • Die sogenannte „Vordisposition“ von angemeldeten Krankentransporten durch Dienststellen wird aufgrund des aktuellen Einsatzgeschehens und der effizienten Disposition oftmals „overruled”. Hier steht das gemeinsame Ziel einer möglichst effizienten Krankentransportdisposition unter Berücksichtigung des aktuellen Einsatzgeschehens in jedem Fall im Vordergrund.

  • Eine Umdisposition von aktuellen Krankentransporten („Fahrzeugwechsel auf Wunsch”) kann, wenn überhaupt, nur durch eine:n Dienstführer:in in der Leitstelle beauftragt werden, Fahrzeugbesatzungen sollen und dürfen dies nicht.

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