Gemeinsame Einsatzleitung
Sind am Einsatz mehrere BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) beteiligt, so ist eine gemeinsame Einsatzleitung zu bilden, gegebenenfalls auch mit „zivilen“ Ansprechpersonen oder Experten (z.B. ÖBB, betroffene Firmenleitung, etc.). Ziel einer gemeinsamen Einsatzleitung ist eine direkte Kommunikations- und Abstimmungsmöglichkeit der Einsatzkräfte. Die Führung der Einsatzleitung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze.
Einsatzleitung Rettungsdienst
Der rettungsdienstliche Einsatzleiter ist jene Person, die in einem Einsatz die Gesamtverantwortung für das Handeln der Rettungseinheiten trägt, alle erforderlichen Aufträge bzw. Befehle erteilt und Maßnahmen anordnet.
Führungsunterstützung (FUE)
Die Führungsunterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der Einsatzleitung und anderer Führungskräfte. Sie übernimmt bei komplexen Einsätzen im Hintergrund administrative und unterstützende Aufgaben, wie beispielsweise die Unterstützung in der Kommunikation (intern/extern), die Unterstützung bei der Dokumentation und Führung des Einsatztagebuchs, die Lageführung sowie die Lagedarstellung.
Leitender Notarzt (LNA)
Der/die leitende Notärzt:in ist die oberste medizinische Instanz während eines Einsatzes, bei dem Verletzte zu versorgen sind. Er/sie arbeitet eng mit dem Leiter SanHiSt zusammen und berät ihn in medizinischen Belangen. Dem/der LNA unterstehen alle Ärzt:innen am Einsatzort.
Material- und Meldestelle
Sie dient der Registrierung und Zuteilung des Personals und Materials. Bei der Material- und Meldestelle haben sich alle eintreffenden Kräfte des Rettungsdienstes zu melden.
Triagestelle
Die Triagestelle stellt die Pforte zur Sanitätshilfsstelle bzw. zu nachgeordneten Versorgungsstrukturen dar. Die Aufgabe der Triagestelle ist die Triage und Priorisierung von betroffenen Personen und die Zuteilung auf die nachfolgenden Versorgungs- und Betreuungsstrukturen.
Behandlungsstelle I – Sofortbehandlung
An der Behandlungsstelle I werden lebensrettende Maßnahmen gesetzt. Das Personal an der Behandlungsstelle I besteht aus Ärzt:innen, Notfallsanitäter:innen und ggf. Rettungssanitäter:innen.
Behandlungsstelle II – Dringende Behandlung
An der Behandlungsstelle II erfolgt die Behandlung und Herstellung der Transportfähigkeit von schwer verletzten bzw. erkrankten Personen. Das Personal an der Behandlungsstelle II besteht aus Ärzt:innen, Rettungs- und Notfallsanitäter:innen.
Behandlungsstelle III – Spätere (ambulante) Behandlung
In der Behandlungsstelle III werden jene Personen gesammelt und versorgt, die leicht verletzt sind und einer einfachen medizinischen/sanitätshilflichen bzw. bedürfnisorientierten psychosozialen Betreuung bedürfen. Das Personal an der Behandlungsstelle III besteht aus Rettungs- und Notfallsanitäter:innen, ggf. Ärzt:innen und Kriseninterventionsmitarbeiter:innen.
Behandlungsstelle IV – Betreuende (abwartende) Behandlung
An der Behandlungsstelle IV liegt das Hauptaugenmerk in der betreuenden Behandlung und ggf. Schmerzstillung. Diese Stelle wird nur eingerichtet, wenn die Kapazität der anderen Behandlungsstellen ausgeschöpft ist. Das Personal an der Behandlungsstelle IV besteht aus Rettungs-, Notfallsanitäter:innen und Ärzt:innen sowie gegebenenfalls aus Mitarbeiter:innen des Kriseninterventionsteams.
KFZ-Sammelplatz
Der KFZ-Sammelplatz ist ein organisierter Sammelplatz für bodengebundene Transportmittel und ist einzurichten, um ein geordnetes Zu- und Abfahren bzw. Parken der Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten.
Verladestelle
An der Verladestelle werden die Patient:innen an die entsprechenden Transportmittel zum Abtransport übergeben. Sind auch unverletzte Betroffene zu transportieren, z.B. von der Unverletztenbetreuungsstelle oder aus dem Betroffeneninformationszentrum, so kann auch dort eine Verladestelle eingerichtet werden. Die Koordination beider Stellen obliegt dem Leiter Transport.
Hubschrauberlandeplatz
Der Hubschrauberlandeplatz dient als organisierter Bereich für alle Luftrettungsmittel, die am Einsatz beteiligt sind. Er ist in ausreichender Distanz zu anderen Einrichtungen, unter Beachtung der Anforderungen an einen Hubschrauberlandeplatz anzulegen.
Unverletztenbetreuungsstelle
Die Unverletztenbetreuungsstelle ist die Schnittstelle zwischen medizinisch/sanitätsdienstlicher Versorgung und den weiteren Betreuungsstrukturen. Das Personal besteht aus Kriseninterventionsmitarbeiter:innen und Sanitäter:innen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren