Die Ausrückzeit ist definiert als jene Zeit zwischen Eingang des Alarms am Funkgerät, Pager oder auf der ESApp und dem Ausrücken des Rettungsmittels zum Notfallort.
Ausrückzeit bei ALP- und RD-Events
Zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr gilt eine maximale Ausrückzeit von 2 Minuten. Muss der Notarzt bzw. die Notärztin vom an der Dienststelle stationierten NEF erst vom Landesklinikum abgeholt werden, gilt für das NEF eine Ausrückzeit von maximal 3 Minuten.
Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt eine maximale Ausrückzeit von 3 Minuten. Muss der Notarzt bzw. die Notärztin vom an der Dienststelle stationierten NEF erst vom Landesklinikum abgeholt werden, gilt für das NEF eine Ausrückzeit von maximal 4 Minuten.
Die angegebenen maximalen Ausrückzeiten gelten für alle RD-Events, insbesondere auch für einen RD-Auftrag.
Automatische Alarmwiederholung bei ALP- und RD-Events
Eine automatische Alarmwiederholung kommt nach 4 Minuten ohne Einsatzübernahme (Status 9) oder Status Hinfahrt (Status 2).
Ausrückzeit bei KT- und SEK-Events
Die Alarmierung erfolgt unmittelbar, d.h. die Leitstelle disponiert den Einsatz stets zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug auch tatsächlich ausrücken muss. Im Krankentransportbereich kann dies auch bereits einige Zeit vor der geplanten Abholzeit geschehen, insbesondere wenn es aus einsatztaktischen Gründen, wie etwa für Anschlussfahrten, notwendig ist. Auch bei geplanten Events hat das BKTW/KTW/RTW-Team somit keine unmittelbare Entscheidungsfreiheit darüber, ob es den Einsatzbeginn hinauszögert oder sofort startet. Das Ausrücken hat jedenfalls unmittelbar nach der Alarmierung zu erfolgen.
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