Rettungsdienstliche First Responder

Geändert am Di, 1 Apr um 12:40 NACHMITTAGS



Rettungsdienstliche First-Responder-Systeme werden, wie der Name schon sagt, von den verschiedenen Rettungsorganisationen (Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe,..) betrieben. Jede dieser Organisationen ist entscheidet anhand ihrer organisationsinternen Vorgaben, wer im Falle eines Notfalls in ihrer Region als First Responder mit alarmiert wird.


Grundvoraussetzungen


Rettungsdienstlicher First Responder können nur Personen werden, welche Angehörige einer anerkannten Rettungsorgansiation sind und über eine gültige Tätigkeitsberechtigung gemäß dem Sanitätergesetz nachweisen können. 


Rettungsdienstlicher First Responder werden


Wenn du Interesse hast, als First Responder mitzuarbeiten, wende dich bitte direkt an deine örtlich zuständige Dienststelle. Dort erhältst du alle Informationen darüber, wie du Mitglied der lokalen First-Responder-Gruppe werden kannst und welche weiteren Schritte nötig sind.


Kein Kostenersatz für First Responder 


Die Tätigkeit als First Responder erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich. Notruf NÖ übernimmt keinerlei Kostenersatz oder Vergütungen. Ob und in welchem Umfang Materialkosten von der jeweiligen Betreiberorganisation erstattet werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Organisation.


Spezielle Regelungen der rettungsdienstlichen First Responder des Roten Kreuzes


Das Rotes Kreuz hat für ihre First Responder alle wesentlichen Details in einer Richtlinie zusammengefasst. Diese Richtlinie ist hier zu finden.


Notruf NÖ bringt diese vor allem in Bezug auf die Ausrückordnung auch für alle anderen Rettungsorganisationen zur Anwendung.


Einsatzablauf 


Alarmierung der First Responder


Die Alarmierung von First Respondern erfolgt gleichzeitig mit den Einsatzfahrzeugen via ESApp oder mittels Pagerruf. First Responder werden in der Regel dann alarmiert, wenn das schnellste Rettungsmittel mehr als fünf Minuten benötigt, um den Einsatzort zu erreichen. Bei Reanimationen erfolgt grundsätzlich eine Alarmierung, unabhängig von der Ankunftszeit des Rettungsdienstes.


First Responder werden nur dann zu Einsätzen hinzugezogen, wenn kein Fachpersonal (wie Ärzte, diplomiertes Pflegepersonal oder Rettungsdienstpersonal) vor Ort ist. Das heißt Notfälle in Versorgungseinrichtungen wie einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer Ordination sind jedenfalls ausgenommen. Eine individuelle Alarmierung, etwa nur für bestimmte Einsatzarten wie Verkehrsunfälle, ist nicht möglich.


Die Alarmierungen basieren jeweils grundlegend auf Einsatzcodes, die in allen Einsatzstufen aktiv sein können. In einigen Fällen, zum Beispiel wenn die Anfahrt des Rettungsmittels außergewöhnlich lang ist, kann der/die Disponent:in zusätzlich eine optionale Alarmierung auslösen, um den First Responder einzubeziehen.


Keine Alarmierungsevents für rettungsdienstliche First Responder


Aus Sicherheitsgründen für den First Responder bzw. weil kein Vorteil für den Patienten er­wartet werden kann, sind folgende Einsätze von der Alarmierung ausgenommen:


  • Alle Alpineinsätze
  • Alle Großunfälle
  • Alle Einsätze im Gleisbereich oder im hochrangigen Straßennetz
  • Alle Einsätze, bei den bereits qualifizierte Hilfe vor Ort ist (z.B. RD-33C6)
  • Alle Einsätze, bei den eine Gefährdung der Einsatzkräfte (durch Personen oder Situationen) nicht weitgehend ausgeschlossen werden kann.


Stornierung von anfahrenden Rettungsmittel durch First Responder 


Stornos von Rettungsmitteln durch rettungsdienstliche First Responder sind möglich. Voraussetzung ist, dass der rettungsdienstliche First Responder als solcher bei uns registriert (durch das Einsatzleitsystem identifiziert ist) und definitiv vor Ort ist.








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