Definition und allgemeine Informationen

Geändert am Di, 1 Apr um 8:54 NACHMITTAGS

Als Sekundärtransport (Interhospitaltransport, Überstellungstransport) bezeichnet man einen Patient:innentransport zwischen zwei Krankenhäusern. Dies umfasst Routinetransporte ohne Arztbegleitung zwischen Ambulanzen oder Bettenstationen, bis hin zu Intensiv- und Notfalltransporten mit einem Notarztrettungsmittel, boden- oder luftgebunden.


Verfügbare Ressourcen für (notarztbegleitete) Überstellungen


Je nach zeitlicher Dringlichkeit, Überstellungsdiagnose und beim Transport erforderlicher, medizinischer Intervention erfolgt die Alarmierung einer der folgenden Ressourcen:


Dringlichkeitsstufen in der arztbegleiteten Sekundärrettung 


Es wird zwischen den Dringlichkeitsstufen "planbar" und "Notfall" unterscheiden. Die Einstufung der Dringlichkeit obliegt dem anfordernden Arzt bzw. der anfordernden Ärztin. 


Planbar

  • Sekundärtransporte ohne dringende medizinische Transportindikation.
  • Der Transport kann entweder „ab sofort“ oder zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft angemeldet und durchgeführt werden.
  • Zum Einsatz kommt das, nach wirtschaftlichen Kriterien, geeignetste Transportmittel.
  • Vor Anforderung eines arztbegleiteten Sekundärtransportes der Dinglichkeit „planbar“ muss in jedem Fall eine Bettenzusage vom Zielkrankenhaus vorliegen, wofür der anfordernde Arzt bzw. die anfordernde Ärztin im Abholkrankenhaus verantwortlich ist.


Notfall

  • Sekundärtransporte mit einer dringenden medizinischen Transportindikation. 
  • Sekundärtransporte in der Dringlichkeitsstufe Notfall können bei entsprechender Indikation auch ohne Arztbegleitung durchgeführt werden (z.B. Finger- oder Zehenamputation, …).
  • Zum Einsatz kommt jenes geeignete Transportmittel, mit der schnellsten Eintreffzeit im Zielkrankenhaus (grundsätzlich aber kein Primärnotarztmittel).
  • Nach dem aktuellen Konsensus mit der NÖ Landesgesundheitsagentur kann bei Zutreffen aller folgenden drei Kriterien, bei großem Zeitvorteil auch ein Primärnotarztmittel zum Einsatz kommen:
    1. Unmittelbare Vitalbedrohung oder zeitkritisch abwendbarer gesundheitlicher Schaden
    2. Sofortiger Beginn der Definitivversorgung im Ziel-KH muss sichergestellt sein
    3. Vorliegen einer der folgenden Diagnosen:
      • STEMI
      • Aortendissektion Typ A
      • Akutes cerebrales Geschehen mit geplanter operativer oder interventioneller Versorgung


Einsatz eines Primärnotarztmittels 


Sollte gemäß oben stehenden Kriterien tatsächlich ein Primärnotarztmittel eingesetzt werden müssen, dann fährt das schnellsteintreffende NEF mit einem geeigneten RTW gemäß folgender Auswahlreihenfolge:

  1. Großraum-RTW mit Notfallsanitäter
  2. Großraum-RTW mit Rettungssanitäter
  3. RTW mit Notfallsanitäter
  4. RTW mit Rettungssanitäter


Kosten einer arztbegleiteten Sekundärüberstellung


  • Der SNAW kostet eine Pauschale von € 228,- plus € 3,70,- pro Einsatzminute ab Ausfahrt. Kosten die durch eine Krankenkasse übernommen werden, werden abgezogen bzw. refundiert.
  • Der NAH (Primärhubschrauber) kostet € 36,- pro Flugminute.
  • Der ITH (Intensivtransporthubschrauber) kostet pauschal € 530,20 plus € 64,95,- pro Flugminute und es gibt einen Nachtzuschlag von € 11,70,- pro Flugminute.


Vorlaufzeiten von SNAW, NAH und ITH


Überstellungen mit Hubschraubern finden ausnahmslos nur unter Sichtflugbedingungen statt, die Entscheidung über die Durchführbarkeit liegt bei der verantwortlichen Hubschrauber-Crew.



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