Sekundärnotarztwagen (SNAW)

Geändert am Di, 1 Apr um 8:54 NACHMITTAGS

In einem SNAW kann eine adäquate notärztliche Versorgung des:r Patient:in auch auf längeren Fahrten gewährleistet werden. Jeder SNAW-Transport wird jedenfalls von einem Notarzt bzw. einer Notärztin begleitet.


Stationierungsorte von SNAWs für Niederösterreich

  • ASBÖ am Standort St.Georgen
  • SMD am Standort Wien-Liesing


Nur an diesen Stationierungsorten angemeldete SNAWs können derartige Fahrzeuge mit den Behandlungseinrichtungen abrechnen.


SNAWs werden nicht für Primäreinsätze herangezogen


In der Sitzung der organisationsverantwortlichen Notärzte vom 17. Februar 2012 wurde festgelegt, dass SNAWs aus organisatorischen Gründen nicht als „Primär-NAW“ oder als „First Responder“ eingesetzt werden dürfen. SNAWs können von der Leitstelle damit nur im Sekundärbereich eingesetzt werden. Fährt ein SNAW ohne unseren Auftrag zu einem Event, kann zwar von der Leitstelle eine Einsatznummer vergeben werden, es wird aber die „Eigenintention“ entsprechend dokumentiert und führt zu keinerlei Rechtsanspruch auf Anerkennung als Notarztstützpunkt oder einen Stützpunktbeitrag des Landes.

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