Ein SRTW wird vor allem bei Rücktransferierungen nach erfolgten medizinischen Eingriffen immer dann eingesetzt, wenn eine Notarztbegleitung zwar nicht notwendig, ein erhöhter Überwachungsbedarf durch eine:n Notfallsanitäter:in aber gegeben ist.
Stationierungsorte von SRTWs in Niederösterreich
- RK St. Pölten
- RK St. Georgen/Steinfeld
Nur an diesen Stationierungsorten angemeldete SRTWs können derartige Fahrzeuge mit den Behandlungseinrichtungen abrechnen.
Voraussetzungen für einen SRTW in Niederösterreich
- Großraum (RTW-C)
- Notfallsanitäter:in mit NKV muss während der Fahrt beim/bei der Patient:in sein
- Transporte können aus allen NÖ-Kliniken angemeldet und unabhängig vom Standort beauftragt werden.
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