Kombination mit anderen Tätigkeiten während des Dienstes

Geändert am Di, 1 Apr um 12:32 NACHMITTAGS


Es ist grundsätzlich nicht möglich, den 141-Visitendienst gleichzeitig mit anderen, zeitlich und organisatorisch nicht vereinbaren Dienstleistungen wie Notarztdiensten, Ambulanzdiensten oder Krankenhausdiensten zu kombinieren. Wir bitten daher, von derartigen Überschneidungen abzusehen.


Ausnahme 141er-Dienst/NEF-Dienst an den Standorten Raabs/Thaya und Groß Gerungs


An den NEF-Standorten Raabs/Thaya und Groß Gerungs ist der 141-Visitendienst fix mit dem NEF-Dienst kombiniert. Diese Regelung stellt eine Ausnahme dar.


Eine Zusammenlegung der beiden genannten Sprengel mit anderen 141-Sprengeln ist daher aufgrund der bestehenden Verknüpfung mit dem NEF-Dienst an diesen Standorten nicht möglich.

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