Eintragung zum Dienst und Dienstplanung

Geändert am Mo, 1 Dez um 9:39 VORMITTAGS

Dienstliste


Die Dienstliste ist im Online-Portal verfügbar und wird für das erste Kalenderhalbjahr am 1. Dezember um 12 Uhr und für das zweite Halbjahr am 1. Mai um 12 Uhr freigeschaltet.


So haben Sie ausreichend Zeit, im Voraus zu planen und sich für zukünftige Dienste einzutragen. Durch die festen Freigabedaten am 1. Dezember und 1. Mai erhalten alle Ärzte eine faire Chance, ihren gewünschten Dienst zu buchen.


Um sich für einen Dienst einzutragen, klicken Sie einfach auf einen freien Tag.


Symbolbild der Dienstliste

Im Dienstplan ist es unkompliziert möglich, den Sprengel zu wechseln, Dienste zu kombinieren und sofort einzusehen, welche Bereitschaftspauschale an einem bestimmten Tag und in einem bestimmten Sprengel ausgezahlt wird.


Regeln zur Dienstbuchung


Um eine gerechte Verteilung der Dienste zu gewährleisten und zu verhindern, dass einzelne 

Personen unverhältnismäßig viele Dienste eintragen können, gelten folgende Regelungen:


Maximale Dienste je Sprengel und Kalenderwoche

In jedem Sprengel gibt es eine Begrenzung auf maximal einen Dienst pro Woche, wenn der Dienst
mehr als ein Monat in der Zukunft liegt. 
Bei freien Diensten die in weniger als einen Monat stattfinden gilt diese Regel nicht, in diesem Fall können Sie sich eintragen, wie Sie möchten.
Die Regelung, dass ein Wochenende als ein Dienst zählt entfällt. Jeder Dienst unabhängig vom Wochentag zählt als ein Dienst!

Mehrere Sprengel


Es ist möglich, an einem Tag in bis zu zwei benachbarten Regionen gleichzeitig Dienst zu leisten.

Dienst in Kombination mit anderen Tätigkeiten


Die Nachtdienst-Sprengel Raabs/Thaya und Groß Gerungs stellen hier aufgrund der Kombination mit dem NEF-Dienst eine Ausnahme dar, diese können mit keinem anderen Sprengel kombiniert werden!
Es ist nicht möglich einen Visiten-Dienst gleichzeitig mit dem Telemedizinischen-Dienst oder mit jeglichen anderen Dienstleistungen die eine ordnungsgemäße Durchführung von Visiten behindern könnten (z.B.: NEF-Dienst, Dienst im Krankenhaus, 141-Dienste in einem anderen Bundesland)

Notruf Niederösterreich behält sich vor bei Nichteinhaltung der oben beschriebenen Regelungen Dienste zu streichen oder bei wiederholter Missachtung die Zusammenarbeit zu beenden.



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