Grundlegend können alle Ärztinnen und Ärzte als 141-Ärzt:in mitwirken, die gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes 1998 (BGBl. I Nr. 169/1998 in der jeweils geltenden Fassung) zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs als Arzt für Allgemeinmedizin befugt sind.
Bewerbung
Um sich als 141-Ärzt:in registrieren zu lassen, ist es erforderlich die Vereinbarung Visitenärzt:innen vollständig ausfüllen, unterfertigen und gemeinsam mit einer Ausweiskopie per Post an: Notruf NÖ, Niederösterreichricht 2 Haus D, 3100 Sankt Pölten schicken.
Diese Vereinbarung regelt sämtliche vertraglichen Anforderungen und Verpflichtungen, die von den Geldgebern, namentlich dem Land Niederösterreich und/oder der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), gestellt werden.
Nach Eingang der Vereinbarung und erfolgter Prüfung der Daten werden wir Ihre Zugangsdaten für unser Login-Portal aktivieren, sodass Sie sich umgehend für einen Dienst registrieren können.
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