Bezahlung

Geändert am Di, 1 Apr um 12:32 NACHMITTAGS

Wir bezahlen wöchentlich, rasch und unbürokratisch. Am Montag oder Dienstag überweisen wir Ihnen die Leistungen der Vorwoche. Voraussetzung hierfür ist jedoch immer der vollständige Abschluss der Online-Dokumentation.


Visiten und Ordinationen können nur abgerechnet und ausgezahlt werden, wenn alle Versicherungsdaten online vollständig erfasst sind und die Online-Dokumentation vollständig abgeschlossen ist. Die Leitstelle bemüht sich zwar, die Versicherungsdaten bereits bei der Aufnahme abzufragen, die Verantwortung für die vollständige Online-Dokumentation liegt jedoch stets bei der bzw. dem Sprengelärzt:in.


Im geschützten internen Login-Portal finden Sie den Menüpunkt „Kontostand“, unter dem Sie Ihre Rechnungen für das Finanzamt ausdrucken und die Verrechnungsdetails überprüfen können. Dort sind auch alle notwendigen Bestätigungen für die Ärztekammer und ähnliche Institutionen verfügbar.


Dienstzeiten 

Der Dienst beginnt an 365 Tagen im Jahr pünktlich um 19:00 Uhr, wobei er um 7:00 Uhr des Folgetages endet. Der Tagdienst von 7:00 bis 19:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen wird durch den vertragsärztlichen Wochenend- und Feiertagsdienst der Ärztekammer übernommen.


Zu Dienstbeginn bitten wir Sie, sich kurz per SMS oder Anruf dienstbereit zu melden. Diese Dienstantrittsmeldung dient der Überprüfung der Erreichbarkeit (Aktualität der Mobiltelefonnummer) und ist für die Dienstabrechnung (Vergütung der Dienstpauschale) erforderlich.


Vergütung


Für den Dienst von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr erhalten Sie eine Bereitschaftspauschale. Diese beträgt werktags mindestens €179,48 und am Wochenende €335,05 für einen vollwertigen Sprengel. Die tatsächliche Höhe der Pauschale kann je nach Kalendertag auch darüber liegen. Der Tarif wird im Login-Portal angezeigt, wenn Sie sich für den jeweiligen Tag zum Dienst eintragen. Je nach Sprengelgröße, besonderer Funktion (z. B. 141-NEF), Visitenfrequenz und Auslastung können zeitliche und/oder regionale Abweichungen auftreten.


Es besteht die Möglichkeit, gleichzeitig in bis zu drei benachbarten Regionen Dienst zu verrichten. In diesem Fall werden jeweils 75% der einzelnen Bereitschaftspauschalen ausbezahlt, insgesamt also beispielsweise 150% der regulären Bereitschaftspauschale (bei zwei gleichpreisigen Regionen). Der genaue Betrag ist bei der Buchung im Dienstplan sofort ersichtlich.


Vergütung einer Visite


Für jede durchgeführte Visite erhält die/der behandelnde Arzt/Ärztin nach Abschluss der Online-Dokumentation einen Betrag von €93,68, der direkt von der Krankenkasse über uns ausbezahlt wird. Dieser Betrag setzt sich aus dem ärztlichen Honorar und den Weggebühren zusammen, wodurch alle Leistungen abgegolten sind.


Wird im Rahmen einer von der Leitstelle während der Dienstzeiten übermittelten Visite bei mehreren Patienten im Familienverband, in einer Heil- und Pflegeanstalt, in einem Pensionisten- oder Pflegeheim, in einem Kurhaus oder in einem Erholungsheim eine Untersuchung, Beratung oder Behandlung durchgeführt, so kann lediglich einmal eine Visite abgerechnet werden. Für die übrigen Patienten gebührt nur das Honorar für eine Ordination in Höhe von €29,29.


Vergütung pro Ordination


Für Ordinationen wird pro Konsultation nach Abschluss der Online-Dokumentation ein Betrag von €29,29 vergütet.


Zuschläge für Wochenende & Feiertag


Für Wochenenddienste (Samstag, Sonntag & Feiertag) sind die Bereitschaftspauschalen höher als an Wochentagen, wobei die Zuschläge je nach Auslastung und Region auch unterschiedlich sein können. Die Visiten- und Ordinationsentgelte der Krankenkasse beinhalten leider (grundsätzlich) keine Zuschläge.


Patienten ohne Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)


Im Falle von Patient*innen, die nicht über die EKVK versichert sind, steht es jeder Ärztin und jedem Arzt frei, direkt vor Ort eine entsprechende Honorarnote zu stellen. Eine zusätzliche Abrechnung dieses Events über unser Onlineportal ist in diesem Fall jedoch nicht möglich.

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