Mayday Situationen

Geändert am Di, 1 Apr um 8:51 NACHMITTAGS

Im Falle einer direkten, akuten Bedrohung oder eines Angriffs auf disponiertes Einsatzpersonal kann dieses über Sprechfunk (das bevorzugte Kommunikationsmittel) oder telefonisch (mittels Fahrzeug- oder Privathandy, sofern es bei Notruf NÖ registriert ist) ein Mayday-Verfahren auslösen, um die Polizei anzufordern.


Als disponiertes Einsatzpersonal gelten ausschließlich jene Ressourcen, die sich zum Zeitpunkt der Auslösung in einem laufendem Einsatz befinden, wobei sowohl die aktuelle Tätigkeit als auch der aktuelle Standort bekannt sein müssen.


Dabei wird zwischen den Stufen GELB und ROT unterschieden:




Weitere Hinweise


  • Die korrekte Hinterlegung des Einsatzpersonals (Mannschaft zu Ressource) in der Webansicht muss immer aktuell gehalten werden, um in Mayday-Situationen auf die Personaldaten (Anzahl der Personen, Namen, Erreichbarkeiten) zugreifen zu können.
  • Um die eigene Erreichbarkeit und die Kommunikation mit der Leitstelle sicherzustellen, ist das Handfunkgerät im Rahmen jedes Events durch das Einsatzpersonal mitzuführen.
  • Im Fall von Bedrohungslagen und Gefahrensituationen gilt ausnahmslos: Ist ein Rückzug des Einsatzpersonals möglich, so ist dieser immer sofort anzutreten (Eigenschutz)!
  • Die Auslösung eines Mayday-Procederes dient der dringenden Anforderung der Polizei aufgrund einer unausweichlichen Bedrohung oder Gefahrensituation des Einsatzpersonals muss durch das Einsatzpersonal genau abgewogen werden! Über die Anzahl und Art der alarmierten Polizeikräfte entscheidet ausschließlich die Polizei selbst.
  • Die Verwendung der programmierbaren Kurzwahltasten (grün, orange) am Funkgerät führt lediglich zur Übermittlung eines Sprechwunsches an die Leitstelle und löst kein Mayday-Procedere aus!
  • Die beschriebenen Mayday-Procedere führen zu einer automatischen Reaktion der Leitstelle ohne weitere Nachfragen.
  • Ein Widerruf („Storno”) eines ausgelösten Mayday-Procederes wird von der Leitstelle nicht akzeptiert, da bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen werden muss, dass das Storno durch den Aggressor erzwungen ist.
  • Erfolgt ein Mayday-Procedere via Sprechfunk, so ist der restliche Funkverkehr anderer Einsatzressourcen auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.



Folgende Szenarien sind beispielhaft und erfüllen nicht die Voraussetzungen für das Auslösen eines Mayday-Procederes:

  • Bedrohungssituationen und/oder Gefahrensituationen bei denen ein Rückzug des Einsatzpersonals möglich ist
  • „sicheres“ Gefahrenszenario, wenn die eigene Position außerhalb der Gefahrenzone ist
  • Reguläre Nachforderung der Polizei
  • akute Gesundheitszustandsverschlechterung einer Einsatzkraft im Dienst
  • (Verkehrs-)Unfall mit Eigenbeteiligung mit/ohne Verletzten
  • Erfordernis einer dringenden Notarztnachforderung

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