Notfallkompetenzen und Notarzt-Nachforderung

Geändert am Di, 1 Apr um 8:52 NACHMITTAGS

Als Weiterentwicklung der Alarm- und Ausrückordnung (AAO) ist es für alle Sanitäter:innen mit entsprechender Qualifikation möglich, eine Notfallkompetenz zur Anwendung zu bringen, ohne dafür ein Notarztmittel nachfordern zu müssen.


Die vom Sanitätergesetz geforderte „vorangehende Verständigung des Notarztes“ wird, sofern nicht wirklich ein Notarzt vor Ort benötigt wird, über LeoDok durchgeführt.


Arzneimittellisten


Notfallsanitäter:innen verabreichen Arzneimittel eigenverantwortlich entsprechend der schriftlich durch die jeweilige ärztliche Leitung freigegebenen Arzneimittellisten.   


Die Anwendung der Arzneimittelliste 1 durch Notfallsanitäter:innen gelangt unabhängig von ärztlichen Interventionen zur Anwendung. Ob ein Notarztmittel anzufordern ist, hängt vom Patientenzustand ab, nicht von einer Arzneimittelgabe.


Die Anwendung der Arzneimittelliste 2 durch Notfallsanitäter:innen mit allgemeiner Notfallkompetenz schränkt der Gesetzgeber auf Situationen ein, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit darstellen. Hinzu kommt, dass vorangehend an die Durchführung der allgemeinen Notfallkompetenz ein Notarzt bzw. eine Notärztin zu verständigen ist, sofern kein Arzt anwesend ist. 


Verständigung vs. Anforderung


Die vom Gesetz (§ 11 Abs. 2 Z 3 SanG) geforderte „vorangehende Verständigung des Notarztes” ist von einer Anforderung eines Notarztmittels zu unterscheiden! 


Die Verständigung ist jedenfalls gewährleistet, wenn zum Einsatz ein Notarztmittel primär von der Leitstelle entsendet wurde oder von der medizinisch verantwortlichen Einsatzkraft nachalarmiert wurde. In diesem Fall ist vor der Notfallkompetenzanwendung keine Kontaktaufnahme mit dem anfahrenden Notarztmittel oder der Leitstelle erforderlich.


Verständigung erfolgt über LeoDok


Die Verständigung vor Durchführung der allgemeinen Notfallkompetenz erfolgt primär über die LeoDok-Oberfläche (Transportdoku —> Reiter „Versorgung/Transport“ —> Button „Notfallkompetenz Verständigung“). Bei fehlender Internetverbindung erfolgt die Verständigung via Funk durch das jeweilige Rettungsmittel. In beiden Fällen wird eine automatisierte Maßnahme im Einsatzleitsystem der Leitstelle ausgelöst, die ein entsprechendes E-Mail an einen von der jeweiligen Rettungsorganisationen definierten Personenkreis mit verantwortlichen Notärzten generiert.




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