Im Prinzip ist ein RTW-C ein Großraum-RTW, der mit einem:r Notfallsanitäter:in besetzt ist. Genaue Vorgaben zur Ausrüstung gibt es in der aktuell gültigen RD-Mindestausstattungsverordnung.
Aufwertung RTW - RTW-C
Die Aufwertung auf einen RTW-C erfolgt automatisch in unserem Einsatzleitsystem, sobald ein (von der jeweiligen Rettungsorganisation berechtigter) RTW gemäß der Mindestausstattungsverordnung als RTW-C ausgestattet ist und zumindest ein:e NFS am Auto angemeldet ist. Ein RTW wird somit automatisch zum RTW-C, wenn alle Parameter entsprechen. Eine manuelle Änderung (weder eine Auf- noch eine Abwertung) ist nicht möglich/nötig.
Ob ein RTW grundsätzlich als RTW-C einsetzbar ist, also ob er technisch den Vorgaben entspricht, entscheidet der Landesverband der jeweiligen Rettungsorganisation, der es auch via Webansicht direkt so an uns meldet und einpflegt.
RTW-C
An den (von der jeweiligen Rettungsorganisation berechtigten) RTW-C Standorten in Niederösterreich ist bereits immer dann ein Fahrzeug als RTW-C in Betrieb, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
In der Rettungslandschaft 2030 sind 86 Standorte grundsätzlich als RTW-C Standorte für NÖ vorgesehen. Verwendung des RTW-C erfolgt vorzugsweise für RD-Events. Im Bedarfsfall kann jeder RTW-C aber auch für Krankentransporte herangezogen werden.
Die Dienststellen, die als RTW-C-Standort vorgesehen sind, sind nicht verpflichtet, sofort einen RTW-C zu besetzen. Die Umstellung kann bis zum Ende der Übergangsphase 2030 erfolgen.
Erhöhte RTW-C Vergütung für Rettungsorganisationen
Ein RTW-C gilt dann als eingeführt, wenn ein rund um die Uhr besetzter RTW innerhalb der letzten 12 Monate mindestens zu 60% als RTW-C vorgehalten wurde. Ab Erreichung dieses Schwellenwertes haben die Rettungsorganisation Anspruch auf eine der tatsächlichen Besetzung entsprechend aliquotierte Vergütung. Gültig ist dies nur an den vertraglich festgelegten RTW-C Standorten, nicht an anderen.
Zusätzliche RTW-C Standorte
Im Rahmen der Rettungslandschaft 2030 wurde zwischen dem Land Niederösterreich, den Gemeinden, Notruf NÖ und den NÖ-Rettungsorganisationen die planmäßige Besetzung von 86 örtlich definierten RTW-C-Standorten zur flächendeckenden Abdeckung des gesamten Bundeslandes mit RTW-C vertraglich vereinbart. Eine Aktivierung weiterer RTW-C-Standorte (eine Übererfüllung) obliegt den jeweiligen Landesverbänden der Rettungsorganisationen, wobei dies keinerlei finanzielle Ansprüche begründet.
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