Besteht der Verdacht, dass der Tod durch Fremdverschulden herbeigeführt oder mitverursacht wurde, ist die Verständigung der Polizei in jedem Fall notwendig. Eine Nachforderung der Polizei kann jedoch auch bei Todesfällen durch Haushalts- oder Freizeitunfälle (z.B. Sturz) angezeigt sein. Todesfälle im öffentlichen Raum oder ohne anwesende Angehörige erfordern ebenfalls eine Verständigung der Polizei.
Bei „häuslichen“ Todesfällen, die auf eine natürliche Todesursache zurückzuführen sind und im privaten Umfeld der verstorbenen Person (z.B. am Wohnsitz, mit anwesenden Familienangehörigen) eintreten, ist eine Verständigung der Polizei nicht (zwingend) erforderlich.
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