Alarmierung und Einsatz der Flugpolizei

Geändert am Di, 1 Apr um 8:43 NACHMITTAGS

Es besteht intensiver gegenseitiger Informationsaustausch zwischen der Flugpolizei und Notruf NÖ. Ziel dieser Maßnahme ist eine ökonomische, effiziente und patientenorientierte Koordination von Such- und Rettungseinsätzen.


Notruf NÖ ist somit einerseits für die Kenntnisnahme und Dokumentation von Einsätzen der Flugpolizei, als auch andererseits mit der direkten Alarmierung/Anforderung eines Hubschraubers der Flugpolizei betraut.


Alarmierungsgründe für Polizeihubschrauber


  • Suchflug nach einer vermissten oder abgängigen Person
  • Rettung von bestätigt nicht erkrankten oder unverletzten Personen (meist aus unwegsamem oder alpinem Gebiet)
  • Bei einem Massenanfall von Verletzten kann der Polizeihubschrauber nach einer kurzen Vorbereitungszeit auf einen Notarzthubschrauber (Tragensystem, medizinisches Equipment,…) umgerüstet werden (Mannschaft jedoch stets ohne Notarzt)
  • Nachforderung von Einsatzkräften vor Ort


Um eine effiziente Zusammenarbeit gewährleisten zu können, hat die Flugeinsatzstelle Wiener Neustadt Zugriff auf eine eigene Webansicht mit Einsatzübernahmemöglichkeit. Somit ist der diensthabende Flugbetriebsleiter der Flugeinsatzstelle betreffend laufender Alpineinsätze, Standort der Notarzthubschrauber, etc. ständig auf dem aktuellen Stand.


Notruf NÖ alarmiert die Ressourcen der „FLUGPOLIZEI OST“ direkt online.







War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren