Pausenregelung

Geändert am Di, 1 Apr um 8:52 NACHMITTAGS

Allgemeines


Zur Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben haben die Rettungsdienstorganisationen in Niederösterreich ab 2025 standardisierte Pausenregelungen eingeführt. Notruf NÖ wurde damit beauftragt, diese Regelungen technisch umzusetzen und durch die zuständigen Gebietsdisponent:innen zu koordinieren.


Für Fragen zu diesen Regelungen wende dich bitte über den Dienstweg an deine eigene Organisation.



Wichtige Regelungen zur Pausenplanung


Anspruch auf Pausen


Anspruch auf die Pausenregelungen haben alle Einsatzkräfte (inkl. BKTW, NEF, SNAW), deren Dienst zwischen 05:00 und 18:00 Uhr beginnt, unabhängig von der Teamzusammensetzung (berufliche Mitarbeiter:innen, freiwillige Mitarbeiter:innen, Zivildiener:innen, FSJler:innen).


Pausendauer und Aufteilung


Pro Schicht stehen 30 Minuten Pause zu. Diese können in zwei Abschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.


Zeitfenster für Pausen


Pausen dürfen frühestens 120 Minuten nach Dienstbeginn startenSie müssen spätestens 6 Stunden nach Dienstbeginn beginnen.


Pausenpflicht


Pausen sind für alle Dienste verpflichtend, die länger als 6 Stunden dauern.


Pausenunterbrechungen


Bei Einsätzen ab Code-Level „BLS-Rot“ (inkl. „Akuttransport-Rot“) und wenn keine gleichwertige Ressource mit gleicher Eintreffzeit verfügbar ist, darf die Pause unterbrochen werden.


Flexibilität bei Pausen


Pausen können im Status „Frei Wache“ und „Frei Funk“ genommen werden. Diese müssen nicht auf der Dienststelle verbracht werden und können auch während der Fahrt erfolgen. Die Pausenzeit beginnt unabhängig von der Erledigung privater Tätigkeiten, wie etwa Einkäufen.


Verantwortung der Dienstführung


Die lokale Dienstführung ist dafür verantwortlich, dass Pausen durchgeführt werden und monitiert diese. Bei Unklarheiten (z. B. wenn das Pausentool keine Zeitfenster findet) wird der/die Disponent:in von der Dienstführung kontaktiert. Die Übersicht für die Dienstführung erfolgt über das LeoPortal.


Pausendarstellung auf den Dienststellen


Die Pausendarstellung auf den Dienststellen ist für die Dienstführung möglich, vorausgesetzt, der/die Dienstführer:in ist an diesem Tag auch entsprechend eingetragen.

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