Rettungslandschaft 2030

Geändert am Di, 1 Apr um 8:52 NACHMITTAGS

Das Ziel der Rettungslandschaft 2030 ist die Sicherstellung sowohl des regionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes als auch des überregionalen Rettungsdienstes in Niederösterreich. Gleichzeitig soll eine nachhaltige Finanzierung gewährleistet und eine kontinuierliche Qualitätssicherung sowie Qualitätssteigerung erreicht werden.


Auftraggeber für den überregionalen Rettungsdienst ist das Land Niederösterreich und der NÖ Krankenanstaltensprengel (NÖKAS) in Vertretung der Gemeinden. Zu den Vertragspartnern der Rettungsorganisationen zählen neben dem Österreichischen Roten Kreuz Landesverband NÖ (RKNÖ) auch der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (ASBÖ), der Sozial Medizinische Dienst Österreich (SMD) und die Johanniter NÖ.


Notruf NÖ wurde mit der Disposition aller Rettungsmittel sowie der jährlichen Planung und laufenden Evaluierung beauftragt. Der bestehende Vertrag zur notärztlichen Versorgung (NEF) in Niederösterreich bleibt von diesen Regelungen unberührt.


Festlegung Anzahl der Ressourcen je Standort 


Die Fahrzeuganzahl je Fahrzeugkategorie wurde bezirksweise je Rettungsorganisation gemeinsam festgelegt, eine Vorgabe auf Dienststellenebene erfolgte nicht. D.h. die Rettungsorganisationen legen nach ihrer Bedarfsplanung und ihrer Erfahrung selbst fest, an welchen Dienststellen im Bezirk wie viele Fahrzeuge welchen Typs stationiert sind.


Darüber hinaus wurden mit allen Vertragspartnern 86 RTW-Standorte definiert, die durchgehend besetzt sein müssen, um eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung mit angemessenen Versorgungszeiten in ganz Niederösterreich sicherzustellen.


Geregelt ist die Anzahl von RTW/KTW/BKTW je Bezirk im Tag- und im Nachtdienst rund um “Kernzeiten”. Die flexiblen Betriebszeiten werden von den Rettungsorganisationen bedarfsorientiert geplant und müssen den anfallenden Transportanforderungen entsprechen.


Geltende Übergangsfristen

  • Bis Ende 2022 musste die vereinbarte Fahrzeuganzahl zumindest landesweit zur Verfügung stehen
  • Seit 1.1.2023 müssen die Fahrzeuge im jeweiligen Landesviertel richtig stationiert sein
  • Seit 1.1.2025 müssen die Fahrzeuge im jeweiligen Bezirk entsprechend der Vereinbarung stationiert sein


Zusätzliche Ressourcen 


Es ist lediglich die Mindestvorhaltung definiert. Zusätzliche Fahrzeuge können jederzeit bei vorhandener Kapazität in Betrieb genommen werden.


Beispiel: Um die ehrenamtliche Dienstleistung zu ermöglichen, sind an einer Dienststelle in der Nacht zwei statt einem Team im Dienst. Damit teilt sich das Ausfahrtsaufkommen gleichmäßig auf.


Fahrzeugausstattung und Ausbildungserfordernisse


Durch den neuen Vertrag haben sich weder die Fahrzeugausstattung noch die Ausbildungserfordernisse geändert. Sämtliche Einsatzfahrzeuge müssen wie bisher den schon seit 2017 geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere dem Rettungsdienstgesetz und der NÖ RD-Mindestausstattungsver­ordnung) entsprechen. Alle Fahrzeuge können somit wie bisher weiterverwendet werden, da die Mindestaustattungsverordnung seit 2017 nicht verändert wurde.


Für den Betrieb dieser Fahrzeuge ist Personal, das den zuge­dachten Aufgaben entsprechend ausge­bildet ist (z.B. Sanitäter- oder Ärztegesetz), zu stellen. 


RTWs & Krankentransporte


Selbstverständlich wird ein RTW und RTW-C auch ganz regulär im Krankentransport eingesetzt. Die sogenannte Kreuzverwendung der Einsatzmittel ist ein wesentlicher Faktor der Rettungs- und Krankentransportvorhaltung in Niederösterreich.


Keinesfalls zulässig ist die Nachforderung eines KTW durch einen RTW/RTW-C für einen Abtransport bei einem RD-Event. Der Transport des/der Patient:in erfolgt in der Regel immer durch das primär zum Einsatz alarmierte Rettungsmittel. Ausnahmen bilden dabei ausschließlich die Überlegungen und Anweisungen der Disponent:innen im Sinne einer strategischen und wirtschaftlich sinnvollen Disposition.


Dienstzeiten und Dienstpläne 


Die Dienstpläne werden ausschließlich von den Rettungsorganisationen bzw. den Dienststellen erstellt und sind vertraglich nicht definiert. Auch Notruf NÖ gibt diesbezüglich keine Dienstschichten vor.


Die Rettungsorganisationen müssen festgelegte Fahrzeugkategorien und Fahrzeugtypen zu bestimmten Betriebs­zeiten (Kernzeiten) vorhalten. Wie die konkreten Dienstpläne rund um diese Kernzeiten gestaltet werden, obliegt einzig den Rettungsorganisationen. Diese flexiblen Betriebszeiten werden von den Rettungsorganisationen bedarfsorientiert geplant und müssen den anfallenden Transportanforderungen entsprechen.


Steigerung/Reduzierung der Ausfahrtenanzahl


Mit einem vertragskonformen Vorhalt ist bei einer bedarfsorientierten Besetzung, sowohl im Rettungs- als auch im Krankentransportdienst, mit einer Reduzierung der durchschnittlichen Ausfahrtenanzahl in ganz Niederösterreich zu rechnen. Die zusätzlichen Ressourcen tragen darüber hinaus auch maßgeblich zu einer Reduzierung der Wartezeiten im Krankentransportdienst bei.


Bezahlung der Rettungsorganisationen


Während die Rettungsorganisationen bisher mit jeder einzelnen Gemeinde über Rettungsdienstbeiträge – den sogenannten Rettungs-Euro verhandelt und mit dem Land Niederösterreich einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen hatten, gibt es nun eine einheitliche Lösung. Diese Beiträge wurden ab 2021 vereinheitlicht und werden seither über das Land Niederösterreich abgewickelt.


Die Finanzierung erfolgt aus zwei Händen, einerseits durch Land und die Gemeinden, andererseits durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Normkostenmodell je Fahrzeugkategorie führt dabei zu mehr Kostenwahrheit, Transparenz und Planbarkeit, da im Normkostenmodell alle erdenklichen Ausgaben abdeckt werden.


Im Normkostenmodell ist der Leitstellenbeitrag je Fahrzeug als Fixbetrag je Fahrzeugkategorie extra ausgewiesen und wird an die Leitstelle weitergereicht. Er ist für die Rettungsorganisationen nur ein Durchlaufposten.


War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren