Transport in ein Wiener Krankenhaus

Geändert am Di, 1 Apr um 12:58 NACHMITTAGS

Das Krankenanstaltengesetz (KAG) des Bundes regelt eindeutig, dass alle sozialversicherten Patient:innen in Anstaltspflege übernommen werden müssen, sobald Anstaltsbedürftigkeit vorliegt. Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor, die eine Einschränkung auf den Hauptwohnsitz eines Bundeslandes rechtfertigen.


Demnach können in Wiener Krankenhäusern keine Unterscheidungen hinsichtlich der Herkunft der Patient:innen gemacht werden. Dies gilt sowohl für Notfall- als auch für Konsiliartermine, da das KAG für alle Patient:innenanliegen Anwendung findet, unabhängig von der Dringlichkeit der Behandlung.


Darüber hinaus erhält das Bundesland Wien im Rahmen des Finanzausgleichs für die überregionale Versorgung zusätzliche Mittel, die über das hinausgehen, was der Stadt aufgrund ihrer Bevölkerungszahl zusteht.


Ablauf bei RD-Events (nicht geplante Events)


Für alle nicht vorgeplanten Patient:innentransporte in ein Wiener Krankenhaus, d.h. für alle RD-Events und dringenden Krankentransporte (Einweisungen), ist eine vorherige Abklärung mit der Wiener Bettenzentrale erforderlich.


Gemäß einer seit Langem gültigen Vereinbarung zwischen der Leitstelle Wien (MA70) und der Leitstelle NÖ (Notruf NÖ) werden ausnahmslos ALLE derartigen Patient:innen bei der Bettenzentrale der Wiener Rettung (MA70) angemeldet.


Casusnummern


Casusnummern sind so etwas wie “Transaktionsnummern” oder “Auftragsbestätigungsnummern”, die bei der Übergabe in Wiener Krankenhäusern genannt werden müssen. Für gewisse Bettenarten bzw. Behandlungskapazitäten (INT, CHIR, INTENSIV, ..) werden sogenannte “Casusnummern” vergeben, die von Notruf NÖ an das anfahrende Fahrzeug übermittelt werden. Diese Casusnummern sind beim Eintreffen im Zielkrankenhaus dem Krankenhaus-Team bekannt zu geben.


Auch die unfallchirurgischen Anfahrten (Unfallambulanzen) ins AKH, die Klinik Donaustadt (ehemals SMZ Ost) und die Klinik Ottakring (ehemals Wilhelminenspital) werden kontingentiert, d.h. es werden in diesen Fällen ebenso Casusnummern von der Bettenzentrale der Wiener Rettung vergeben.


Unabhängig davon ob eine Casusnummer nötig ist oder nicht, sind ausnahmslos

ALLE Transporte in ein Wiener Krankenhaus bei der Leitstelle anzumelden – auch jene, die schlussendlich keine Casusnummer erfordern.


Ablauf zur Anmeldung eines Transports in ein Wiener Krankenhaus


Das NÖ-Rettungsmittel (NAH/NEF/RTW/KTW) gibt den Wunsch eines Transportes nach Wien via TETRA bei Notruf NÖ bekannt. Dabei sind folgende Patientendaten zu übermitteln:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Verdachtsdiagnose
  • erforderliche Fachabteilung (ggf. Wunsch-Zielkrankenhaus)
  • ggf. Zusatzinfos/Besonderheiten


Der Bedarf ist immer über Notruf NÖ, am besten via TETRA abzuklären bzw. abzuhandeln. Nie kontaktiert ein Fahrzeug direkt die Bettenzentrale der Wiener Rettung.


Der/die Disponent:in von Notruf NÖ klärt mit der Bettenzentrale der Wiener Rettung ab, ob in Wien ein adäquates Bett verfügbar oder ob die gewünschte Station gesperrt ist.


Sobald die Zusage (und ggf. die Casusnummer) von Notruf NÖ an das Rettungsmittel weitergegeben wurde, kann der Transport in das Wiener Zielkrankenhaus erfolgen. Ist eine Zusage nicht möglich, dann ist in enger Abstimmung mit Notruf NÖ ein anderes Krankenhaus (in NÖ) auszuwählen und anzufahren.


Internistische Patient:innen, die innerhalb der letzten 72 Stunden aus einem Wiener Krankenhaus entlassen wurden, werden in jedem Fall von derselben Einrichtung wieder aufgenommen. Für Patient:innen anderer Fachrichtungen gilt diese Regelung nicht. Auch in diesen Fällen ist jedoch ausnahmslos eine Voranmeldung/Abklärung über die Leitstelle nötig. 


Ausgenommen sind nur die beiden AUVA-Unfallkrankenhäuser Lorenz-Böhler und Meidling, die in allen Belangen und Abläufen so anzusehen sind, als wären sie ein niederösterreichisches Krankenhaus!




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