Voranmeldung

Geändert am Di, 1 Apr um 12:59 NACHMITTAGS

Die Voranmeldung dient primär dem Zeitgewinn und der Effizienzsteigerung bei der Patientenübergabe im Krankenhaus, insbesondere wenn im Anschluss ein weiterer Einsatz geplant ist.


Benachrichtigung des Zielkrankenhauses


Durch die „Buchung“ des entsprechenden Zielkrankenhauses im Akutversorgungsnachweis erfolgt eine automatische Benachrichtigung des Krankenhauses über unsere Systeme. Diese Buchung wird direkt vom Rettungsmittel in LeoDok vorgenommen und erscheint umgehend in der Webansicht des Zielkrankenhauses.


Versorgungsstufen:

  • Stabil: Erkrankung oder Verletzung ohne Beeinträchtigung der Vitalfunktionen und ohne akute zeitliche Dringlichkeit.
  • Dringend: Keine unmittelbare Gefährdung der Vitalfunktionen, jedoch besteht dringender Bedarf an Diagnostik und Therapie.
  • Schockraum/Intensiv: Akut gefährdete Vitalfunktionen, sofortiger Handlungsbedarf.


Ab der Versorgungsstufe „Dringend“ wird der zuständige Ansprechpartner (gemäß den Vorgaben des Krankenhauses) durch einen automatisierten Anruf informiert.


Zusätzliche telefonische Voranmeldung im Krankenhaus


Für kritisch erkrankte oder verletzte Patient:innen werden automatisch alle erforderlichen klinischen Ansprechpartner:innen alarmiert. Dennoch ist es aus organisatorischer und kommunikativer Sicht sinnvoll, ein direktes Arzt-zu-Arzt-Gespräch zu führen, um spezifische, patientenbezogene Informationen zu übermitteln. Dies ist jedoch ausschließlich zur Weitergabe zusätzlicher Informationen zum Patientenstatus vorgesehen, nicht zur Klärung der Versorgungskapazität.

Solche zusätzlichen Gespräche sollten stets direkt und telefonisch zwischen dem Rettungsmittel/Notarzt und dem jeweiligen NÖ-Zielkrankenhaus stattfinden. Dies gewährleistet, dass das Einsatzmittel alle relevanten und aktuellen Informationen über den Zustand des/der Patient:in sowie die zugehörigen Patientendaten übermittelt, die von der Leitstelle oft nicht oder nur teilweise bestätigt wurden. Eine direkte Kommunikation ermöglicht eine präzisere und vollständige Weitergabe dieser Informationen und stellt sicher, dass eventuelle Rückfragen des Krankenhauspersonals unverzüglich und fehlerfrei beantwortet werden.


Voranmeldung durch Zielortauswahl


Zur optimalen Unterstützung der direkten Anmeldung von kritisch erkrankten Patient:innen oder zur Einleitung eines Arzt-zu-Arzt-Gesprächs wird bei der Zielortauswahl zusätzlich zur Klinikauswahl der Button „Anrufen“ angezeigt. Ein Klick auf diesen Button stellt automatisch eine Verbindung zu dem für die jeweilige Symptomatik zuständigen Mitarbeiter im Krankenhaus her – in der Regel ein Arzt oder eine Pflegekraft.




Bei Verwendung von ESAPP am Smartphone wird die Verbindung direkt aufgebaut, bei Verwendung von ESAPP über das Fahrzeug-Tablet kann ausgewählt werden, ob der Anruf über das Fahrzeughandy oder ein registriertes Mobiltelefon der eingetragenen Mannschaft hergestellt werden soll.


Wichtige Hinweise für das Telefonat mit dem Zielkrankenhaus


Es ist ratsam, den Namen der Ärztin oder des Arztes bzw. der medizinischen Fachkraft, mit der oder dem das Gespräch geführt wurde, zu notieren. Dies stellt sicher, dass bei etwaigen Problemen oder Missverständnissen vor Ort im Krankenhaus eine klare Rückverfolgbarkeit besteht.


Der Anruf dient ausschließlich der Informationsweitergabe und nicht der Anfrage bezüglich der grundsätzlichen Versorgbarkeit, da diese bereits über die Zielortauswahl und den Akutversorgungsnachweis bestätigt wurde.


Voranmeldung über die Leitstelle 


Eine Voranmeldung über die Leitstelle erfolgt ausschließlich in Ausnahmefällen, wenn aus bestimmten Gründen kein direkter Kontakt mit dem Aufnahmekrankenhaus hergestellt werden kann oder wenn es sich um ein Wiener Krankenhaus (Casusnummer) handelt.


Transport auf psychiatrische Abteilungen


  • Bei freiwilligen Einweisungen (§4 Unterbringungsgesetz) geht es tatsächlich um das Einholen einer Bettenzusage. Da hier in der Regel „keine Gefahr im Verzug“ besteht, können die Abteilungen keine sofortige Aufnahme garantieren.
  • Bei Einweisungen gemäß §8 des Unterbringungsgesetzes (amtsärztlich bescheinigte Zwangseinweisung) sowie nach §9 Abs. 1 UBG (direktes Verbringen einer Person durch Organe der öffentlichen Sicherheit ohne vorherige Untersuchung und Bescheinigung durch einen Amts- oder Polizeiarzt) ist keine ausdrückliche Zustimmung zur Aufnahme (Bettenzusage) erforderlich. Dennoch bitten die psychiatrischen Abteilungen höflich darum, solche Einweisungen vorab telefonisch anzukündigen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Koordination der internen Abläufe, wie das Abrufen relevanter Befunde, die frühzeitige Verlegung von Patienten zur Optimierung der Bettenkapazitäten und die effiziente Vorbereitung der Aufnahmeprozesse.

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