AUVA Unfallkrankenhäuser

Geändert am Di, 1 Apr um 12:59 NACHMITTAGS

Die AUVA-Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler sind organisatorisch als „Traumazentrum Wien der Allgemeinen Unfall-Versicherungsanstalt“ zusammengeführt. In enger Zusammenarbeit mit der NÖ Landesgesundheitsagentur wird die Kooperation mit der AUVA in der Versorgung von Traumapatient:innen, insbesondere nach Arbeitsunfällen, kontinuierlich weiter intensiviert.


Zuständigkeit


Die beiden, genannten Unfallkrankenhäuser sind in sämtlichen Belangen und Abläufen wie ein niederösterreichisches Krankenhaus zu betrachten. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass sie nicht für das Bundesland Wien, sondern für die Ostregion Österreichs zuständig sind.

Im Akutversorgungsnachweis unter www.betteninfo.at werden die Ressourcen dieser Häuser, einschließlich des Schockraums im Unfallkrankenhaus Meidling, kontinuierlich vom dortigen Personal aktualisiert.


Leistungsspektrum


Die Krankenhäuser des „Traumazentrums Wien“ bieten das gesamte Leistungsspektrum der unfallchirurgischen und rehabilitativen Versorgung, insbesondere bei Schädelhirntrauma, Wirbelsäulentrauma und rekonstruktiver Chirurgie.



Ausnahmen sind:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • schwangere Patient:innen
  • schwerverbrannte Patient:innen.


Abläufe

  • Traumapatient:innen nach einem Arbeitsunfall sollen grundsätzlich in ein AUVA-Krankenhaus des „Traumazentrums Wien“ transportiert werden, sofern die Transportdistanz sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt speziell für alle komplexen Verletzungen oder Verletzungen die potentiell funktionseinschränkend sind. Höhere Transportkosten durch eine längere Transportstrecke werden von der AUVA übernommen (auch für Hubschrauber).
  • Traumapatient:innen für die Regelversorgung (=Unfallambulanz) können jederzeit ohne Voranmeldung in das UKH Meidling transportiert werden. Eine Abwicklung über die Leitstelle der Berufsrettung Wien (LS Wien MA70) ist nicht nötig und vorgesehen.
  • Traumapatient:innen für die Notfallversorgung (=Schockraum) können nach Voranmeldung über Notruf NÖ in das Unfallkrankenhaus Meidling transportiert werden. Bei freiem Schockraum (siehe www.betteninfo.at) erfolgt das Aviso über eine direkte Rufnummer im Unfallkrankenhaus Meidling. Die dortige Diplompflege nimmt den Anruf und alle Informationen entgegen – auch jene, die eine eventuelle Hubschrauberlandung betreffen. Eine Abwicklung über die Leitstelle Wien ist NICHT vorgesehen.


Besondere Zusagen


Die AUVA hat die Zusage gegeben, dass folgende Unfall-Patienten in jedem Fall im UKH Meidling behandelt werden können:

  • Patient:innen des Österreichischen Bundesheers – Bundesheerangehörige
  • Patient:innen vom Flughafen Wien-Schwechat



Informationen zum Begriff „Arbeitsunfall“


Arbeitsunfälle sind plötzlich eintretende Körperschädigungen, die im ursächlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen. Versicherungsschutz gilt auch für Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Ebenso sind Kindergartenkinder, Schüler und Studierende sowie Mitglieder freiwilliger Rettungsorganisationen und Feuerwehren im Rahmen ihrer Tätigkeit versichert.


Beispiele für Arbeitsunfälle:

  • Direkt am Arbeitsplatz, verursacht durch die Arbeitstätigkeit
  • Auf dem direkten Weg von der Wohnung oder ständigen Unterkunft zur Arbeit, zum Mittagessen oder auf dem Heimweg, einschließlich Fahrgemeinschaften
  • Während Schulungsmaßnahmen, wobei auch Unfälle bei der An- und Abfahrt zur Ausbildungsstätte als Arbeitsunfall gelten
  • Auf dem Weg zu einer Kinderbetreuungseinrichtung, Tagesbetreuung oder Schule


Beispiele für Arbeitsunfälle von Kindergartenkindern, Schülern und Studierenden:

  • Im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Schul- oder Universitätsausbildung bzw. im verpflichtenden Kindergartenjahr
  • Bei der Teilnahme an einer Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung
  • Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten bzw. Schulbesuch
  • Bei der Ausübung einer im Lehrplan oder der Studienordnung vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit

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