Die Abfrage und Buchung des nächstgelegenen, geeigneten Zielkrankenhauses via Akutversorgungsnachweis (AVN) ist bei jedem Rettungseinsatz vor dem Transport verpflichtend. Dabei ist es zwingend notwendig, die korrekte Symptomatik der Patient:innen auszuwählen, um mögliche Verzögerungen durch das Anfahren eines falschen Zielkrankenhauses zu vermeiden.
Jede Diagnose bzw. jedes Leitsymptom ist dabei mit bestimmten, zur Versorgung erforderlichen personellen und technischen Ressourcen hinterlegt. Auch wiederkehrende Einschränkungen der Betriebszeiten sind hinterlegt. Dadurch ergibt sich die grundsätzliche Versorgbarkeit des Leitsymptoms in einer bestimmten Klinik. Für einen Schlaganfall ist z.B. zwingend ein CT und eine Abteilung für Neurologie/Stroke Unit erforderlich.
Die Kliniken haben zusätzlich die Möglichkeit bestimmte Ressourcen aufgrund von Auslastung oder technischer Einschränkung zu sperren.Aufgrund des aktuellen Standortes werden also nur jene nächstgelegenen Kliniken vorgeschlagen, die grundsätzlich fachlich geeignet und zum jeweiligen Zeitpunkt auch personell und technisch betriebsbereit sind.
Grundsätzlich ist das erstgenannte, also das nächstgelegene und geeignete Krankenhaus zu buchen und anzufahren! Sollte das zweit- oder drittgenannte Krankenhaus ausgewählt werden, ist dies im Dokumentationsfeld, kurz vor der Buchung, verständlich und nachvollziehbar zu begründen.
Zudem sind manuelle Buchungen von nicht vorgeschlagenen Krankenhäusern nur dann zulässig, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Auch in diesem Fall ist eine Dokumentation notwendig. Die ggf. erforderliche Vorverständigung des Zielkrankenhauses liegt in der Verantwortung der Sanitäter:innen.
Buchung immer via RTW
Das System ist ausschließlich auf Fahrzeuge ausgelegt, die Patienten transportieren. Daher obliegt es formal dem RTW, die Zielklinik auszuwählen. Bei NEF-Einsätzen erfolgt diese Entscheidung selbstverständlich in enger Absprache mit dem Notarzt/der Notärztin, um die bestmögliche Versorgung des Patienten sicherzustellen.
Transport in ein Nachbarbundesland
Einige Kliniken in benachbarten Bundesländern werden automatisch berücksichtig und es wird ein Vorschlag erstellt. Für die meisten Krankenhäuser muss jedoch deren Versorgungskapazität vorher über die Leitstelle angefragt werden.
Alle Infos zur Voranmeldung in Wien findet man HIER
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