Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Rettungs- und Suchhundearbeit in Niederösterreich, alarmiert durch Notruf NÖ, sind klar geregelt:
Organisation
- gemeinnützige Vereine mit Sitz in Niederösterreich
- alle, durch Notruf NÖ alarmierten Einsätze sind kostenfrei für alle Beteiligten abzuwickeln
- Einsatzbereitschaft von 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr
- im Außenauftritt wird ausschließlich die Alarmierungsmöglichkeit über Notruf NÖ angeboten und beworben
- zumindest fünf einsatzfähige Hundeteams (temporäre, auch kurz andauernde Unterschreitungen sind sofort zu melden)
- zumindest drei von Notruf NÖ zertifizierte Hundeeinsatzleiter innerhalb der Organisation
Ausrüstung
- mindestens ein, in Niederösterreich zugelassenes Einsatzfahrzeug mit gültiger Blaulichtgenehmigung für das Bundesland Niederösterreich - diese Vorgabe begründet jedoch keinen Anspruch auf die Beantragung einer Genehmigung!
- ausreichend Personal und Material für die Einrichtung und den Betrieb einer autarken Einsatzleitung
- je alarmierbarer Einheit muss außerdem folgendes Material vorgehalten sein:
- mindestens drei funktionstüchtige, auf von Notruf NÖ festgelegten Gruppen, betreibbare Handfunkgeräte mit aktiver GPS-Positionsübermittlung an das Einsatzleitsystem von Notruf NÖ
- mindestens drei digitale Alarmierungspager des Pagernetz Niederösterreich
Aberkennung der NÖ Rettungs- und Suchhundetätigkeit
Ein grober Verstoß gegen die grundlegenden Voraussetzungen oder eine wiederholte Nichteinhaltung der festgelegten Vorgaben sowie der Einsatz- und Prüfungsregelungen führt zur Entfernung aus der Alarm- und Ausrückeordnung von Notruf NÖ. Darüber hinaus sind alle relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie die Tierschutzstandards strikt einzuhalten.
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