Einsatzüberprüfung Suchhundeteam

Geändert am Di, 1 Apr um 12:52 NACHMITTAGS

Allgemeine Informationen


Die Einsatzüberprüfung NÖ dient der Feststellung von Standards in der Rettungs- und Suchhundearbeit und bildet die Grundlage zur Erlangung der Einsatzfähigkeit von Suchhundeteams, welche über Notruf NÖ zu Einsätzen alarmiert werden. Sie ist für alle Beteiligten bindend.


Gültigkeit


Die Zielsetzung der Einsatzüberprüfung NÖ besteht darin, die Einsatzfähigkeit jedes Suchteams, bestehend aus Hund und Hundeführer, zu überprüfen und für zwei Jahre zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Überprüfung der Einsatzfähigkeit erforderlich.


Diese Regelung tritt in der vorliegenden Fassung am 01. September 2014 in Kraft und bleibt unbefristet gültig, mindestens jedoch bis zur Veröffentlichung einer neuen Fassung.


Anerkennung


Wenn eine in Niederösterreich anerkannte Rettungshundeorganisation bereits interne Einsatzüberprüfungen durchführt, die die Kriterien der untenstehenden Einsatzüberprüfung erfüllen oder sogar übertreffen, werden diese als anerkannt betrachtet. Notruf NÖ muss jedoch mindestens vier Wochen vor dem internen Einsatzprüfungstermin informiert werden.


Um Fairness zu gewährleisten, haben Bewerter:innen anderer Suchhundeorganisationen die Erlaubnis, an der internen Einsatzüberprüfung teilzunehmen und die Einhaltung der NÖ-Standards zu überwachen. Zudem behält sich Notruf NÖ das Recht vor, stichprobenweise an internen Einsatzüberprüfungen teilzunehmen.


Die internen Prüfungsrichtlinien sind Notruf NÖ vorzulegen und werden anerkannt, wenn sie den NÖ-Standards entsprechen oder diese übertreffen. Die Einsatzfähigkeit der Hundeführer:innen der Gründungsorganisationen (Rotes Kreuz NÖ, ASBÖ NÖ, Rettungshunde NÖ und ÖHU Suchhundestaffel) wird auf Basis der abgestimmten Prüfungsordnung umgehend anerkannt. Änderungen an den Prüfungsrichtlinien sind Notruf NÖ umgehend mitzuteilen. Überprüfungsrichtlinien, die gleichwertig oder höherwertig sind, können nach Prüfung ebenfalls anerkannt werden.


Durchführung


Veranstalter kann jede in Niederösterreich anerkannte Rettungshundeorganisation sein. Der Veranstalter ist für die Bereitstellung eines geeigneten, den zu testenden Personen unbekannten, Geländes und aller erforderlichen Helfer und Hilfsmittel verantwortlich.


Beurteilung


Die Einsatzfähigkeit wird mit “Bestanden” oder “Nicht bestanden” beurteilt. Bei der Beurteilung mit “Nicht bestanden”, ist eine maximal zweimalige Wiederholung erst nach frühestens 6 Wochen zulässig.


Wenn der Hund das Suchopfer zwickt oder beißt, ist eine Wiederholung erst nach 6 Monaten zulässig. Sollte dieses Fehlverhalten ein weiteres Mal auftreten, ist dieser Hund nicht mehr für Such- /Rettungshundearbeit zugelassen.


Beurteiler:innen


Die Einsatzüberprüfung NÖ wird von einer Kommission durchgeführt, die aus zwei von Notruf NÖ nominierten und zugelassenen Prüfer:innen sowie einem/einer Mitarbeiter:in von Notruf NÖ besteht.


Voraussetzungen


Hund

  • Mindestalter: 18 Monate
  • gültiger EU-Impfpass des Hundes
  • Versicherungsschutz / gültige Haftpflichtversicherung des Hundes
  • kommt nicht aus dem Bereich der Schutzhundearbeit 


Hundeführer

  • Volljährigkeit
  • erfüllt alle gesetzlichen Regelungen für die Haltung eines Hundes in Österreich
  • Bereitschaft und Möglichkeit, an Einsätzen aktiv mitzuarbeiten
  • aktives Mitglied einer Rettungshundeorganisation bzw. -verein


Ablauf der Einsatzprüfung


Die Einsatzüberprüfung für Rettungshundeteams sieht vor, dass während der Einsatzprüfung mindestens drei Suchgebiete abzusuchen sind. Eine dieser Suchen muss bei Dunkelheit durchgeführt werden. Um eine realistische Einsatzsituation zu simulieren, können die Angaben zur Größe der Suchgebiete leicht variieren.


Wichtig ist, dass bereits geprüfte Rettungshundeteams während des Tests räumlich von den noch zu prüfenden Teams getrennt sind. Sollte ein Hund von mehreren Hundeführer:innen trainiert und geführt werden, muss jeder Hundeführer mit diesem Hund eine separate Prüfung ablegen.


Hitzige Hündinnen können am Test teilnehmen, werden jedoch zuletzt geprüft.


Aufgabe und Durchführung 


Im Rahmen der taktischen Vorgangsweise wird dem Suchteam von der Kommission eine möglichst realistische Einsatzsituation geschildert. Vor Beginn der Suche ist der/die Hundeführer:in verpflichtet, der Kommission seine geplante Suchtaktik bekannt zu geben und diese während des Einsatzes konsequent umzusetzen. Sollte eine Anpassung der Taktik erforderlich sein, ist dies den Prüfer:innen umgehend mitzuteilen.


Die Suchzeit für jede Aufgabe ist auf 60 Minuten begrenzt. Es ist jedoch nicht gestattet, als Hundeführer:in das Gebiet oder Teile davon mehrmals abzugehen. Der/die Hundeführer:in soll das Suchgebiet effizient absuchen. Pausen müssen der Kommission im Voraus angekündigt werden.


Der/die Hundeführer:in ist für die eigenständige Durchführung der Aufgabe verantwortlich und muss das Suchgebiet nach Abschluss der Suche ordnungsgemäß freigeben. Sollte eine Person im Suchgebiet übersehen worden sein, also nicht angezeigt werden, gilt der Einsatz als nicht bestanden.


Der/die Hundeführer:in muss mit der erforderlichen Ausrüstung ausgestattet sein, um auf alle zu erwartenden Situationen angemessen reagieren zu können. Das Versteck der zu suchenden Person soll idealerweise für den/die Hundeführer:in nicht einsehbar sein, und die Bekleidung der versteckten Person sollte an die Umgebung und das Gelände angepasst werden. Das Abdecken der Verstecke mit natürlichen Hilfsmitteln aus der Umgebung ist zulässig. Die versteckten Personen können in verschiedenen Positionen wie sitzend, liegend oder kauernd, aber auch in Höhenverstecken bis zu maximal 2 Metern platziert werden. Sie dürfen sich leicht bewegen oder den Hund ansprechen, jedoch ist ein drohendes Verhalten gegenüber dem Hund nicht gestattet.


Der Hund muss die versteckte Person – ohne Einwirkung des Hundeführers bzw. der Hundeführerin oder des Suchopfers – selbstständig und für den/die Hundeführer:in deutlich anzeigen. Der/die Hundeführer:in muss die Anzeige seines Hundes umgehend der Kommission melden.


Der/die Hundeführer:in muss den Hund in einem Abstand von mindestens 2 Metern zum Suchopfer führen und den Fundort sowie etwaige Verletzungen oder Notfallsymptome der Person über Funk der Einsatzleitung melden. Diese Meldung sollte auch Details zu möglichen Verletzungen, betroffenen Körperregionen oder dem Verletzungsmechanismus enthalten.


Bei mindestens einem Suchopfer muss der/die Hundeführer:in eine zugewiesene Erste-Hilfe-Aufgabe selbstständig lösen.


Überprüfungspunkte


Sektorensuche

  • Abzusuchen sind – dem Gelände angepasst – ca. 30.000 m2


Wegsuche

  • Das abzusuchende Areal soll sich beiderseits eines Weges erstrecken.
  • Die Breite des Suchgebiets beträgt ca. 25 m, die Länge ca. 300 m.
  • Während der gesamten Suchzeit darf der/die Hundeführer:in den vorgegebenen Weg nur auf Anweisung der Kommission verlassen.
  • Ein Verlassen des Weges ist nur nach dem Melden einer Anzeige gestattet.


Sektorensuche mit mehreren Teams im Verbund

  • Eine Sektorensuche mit mindestens 3 und maximal 5 Suchteams muss ein Gebiet von ca. 25.000 m² absuchen.
  • Die Einteilung der Sektorensuche wird von der Kommission vorgenommen.
  • Falls nicht genügend zu testende Hundeteams für eine Sektorensuche mit mehreren Teams zur Verfügung stehen, wird die Kommission zusätzliche Hundeführer:innen anfordern. Diese werden nicht bewertet.
  • Ein Mitglied der Kommission führt die Verbundsektorensuche an.
  • Bei Anzeige eines Hundes muss die Suchgruppe anhalten.
  • Die Kommunikation erfolgt über Funk, entweder über die definierte Sprechgruppe des Digitalfunk BOS Austria oder über organisationseigene Funkmittel.
  • Die Teamfähigkeit der Hundeführer:innen sowie die Verträglichkeit der Hunde bei gemeinsamer Suche und Anzeige werden überprüft.


Orientierung

  • Mithilfe des vorhandenen Kartenmaterials und/oder technischer Hilfsmittel muss der/die Hundeführer:in in der Lage sein, seine/ihre Position schnell zu bestimmen.
  • Der/die Hundeführer:in muss die Grenzen des Suchgebiets kennen und in der Lage sein, diese zu zeigen.
  • Koordinaten müssen mit Hilfe eines Netzteilers ermittelt werden können.
  • Während der Suche sind sowohl GPS-Geräte als auch Kompasse zulässig.
  • Der/die Hundeführer:in muss die Marschzahl zwischen zwei Punkten bestimmen können.
  • Mindestens ein Suchgebiet muss vom/von der Bewerber:in selbständig gefunden werden. Alle erforderlichen Angaben werden hierfür zur Verfügung gestellt.



Der Bewertungsbogen ist hier als Download zu finden




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