NEFs oder NAH in Niederösterreich betreiben

Geändert am Di, 1 Apr um 8:40 NACHMITTAGS

Um in Niederösterreich aktiv am Rettungsdienst bzw. Notarztdienst mitzuwirken bedarf es im Wesentlichen folgender Voraussetzungen:

  • Anerkennung als Rettungsorganisation in Niederösterreich gemäß §7 RDG NÖ 
  • Dispositionsvertrag mit Notruf NÖ gemäß §5(3) RDG NÖ: „Der Dispositionsvertrag hat Regelungen über Entgegennahme, Verarbeitung und Weiterleitung sämtlicher auf den dafür vorgesehenen Notrufnummern einlangenden Anrufe, das dafür zu leistende Entgelt, Sorgfalts- und Geheimhaltungspflichten sowie die Geltungsdauer des Vertrages zu enthalten.“
  • Erfüllung der Vorgaben der NÖ Mindestausstattungsverordnung


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