Um in Niederösterreich aktiv am Rettungsdienst bzw. Notarztdienst mitzuwirken bedarf es im Wesentlichen folgender Voraussetzungen:
- Anerkennung als Rettungsorganisation in Niederösterreich gemäß §7 RDG NÖ
- Dispositionsvertrag mit Notruf NÖ gemäß §5(3) RDG NÖ: „Der Dispositionsvertrag hat Regelungen über Entgegennahme, Verarbeitung und Weiterleitung sämtlicher auf den dafür vorgesehenen Notrufnummern einlangenden Anrufe, das dafür zu leistende Entgelt, Sorgfalts- und Geheimhaltungspflichten sowie die Geltungsdauer des Vertrages zu enthalten.“
- Erfüllung der Vorgaben der NÖ Mindestausstattungsverordnung
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