Ambulanzdienst durch Fremddienstleister

Geändert am Di, 1 Apr um 12:30 NACHMITTAGS

Ein Ambulanzdienst bei Veranstaltungen, der von einer privaten Firma, Organisation oder Personengruppe durchgeführt wird, die nicht standardmäßig durch Notruf NÖ disponiert wird, gilt in unseren Systemen nicht als rettungsdienstliche Versorgung.


Ein bei uns eingehender Notruf von solchen Veranstaltungen wird wie üblich gemäß der gültigen Alarm- und Ausrückordnung beschickt.


Organisationen, die in Niederösterreich nicht als anerkannte Rettungsdienstorganisationen gelten, werden als Gruppen oder Personen betrachtet, die bestenfalls den Status von ausgebildeten Ersthelfern oder First Respondern haben. Dies liegt daran, dass weder die Qualität und das Ausbildungsniveau des Personals noch die Ausrüstung und Einsatzfähigkeit bekannt sind.


Mitalarmierung von RD-Mitarbeiter bei Veranstaltungen


Es besteht aber die Möglichkeit, dass bei uns registrierte Rettungsdienstmitarbeiter:innen oder Ärzt:innen als First Responder mit alarmiert werden, wenn sie auf einer größeren Veranstaltung vor Ort sind.

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