Aktuversorgungsnachweis (AVN)

Geändert am Di, 1 Apr um 9:07 NACHMITTAGS

Der niederösterreichische Akutversorgungsnachweis ist ein Service von Notruf NÖ, mit der Rettungsdienste nach der Eingabe bestimmter patientenbezogener Informationen in Echtzeit den Vorschlag für das nächstgelegene geeignete und aufnahmebereite Zielkrankenhaus erhalten.


Der Akutversorgungsnachweis ist außerdem Teil der sogenannten “Krankenhaus-Webansicht“ und aus allen Landeskliniken unter der entsprechenden Webansicht erreichbar.


Auswahl der Zielklinik


Basierend auf den durch den Rettungsdienst eingegebenen Daten und den hinterlegten Kapazitäten der Kliniken erhält das Personal vor Ort einen qualifizierten Vorschlag für die nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser. Dennoch bleibt die Fahrzeugmannschaft sowie der Notarzt/die Notärztin IMMER für die endgültige Auswahl des Ziel-Krankenhauses verantwortlich.


Dies gilt auch im Falle eines Systemausfalls oder wenn kein geeignetes Krankenhaus vorgeschlagen werden kann.



Die Leitsymptome


Das System beinhaltet ca. 120 Leitsymptome (Diagnosen), die je nach Kontext mit einer unterschiedlichen Anzahl von synonymen Begriffen ergänzt sind. Jedem Leitsymptom kann zusätzlich, abhängig vom Patientenzustand, das Attribut „stabil“, „dringend“ oder „Schockraum/Intensiv“ zugeordnet werden.


Die Symptome sind nur soweit im Detail ausgeprägt, als eine korrekte Klinikempfehlung möglich ist und ersetzt daher auch nicht eine möglicherweise genauere rettungsdienstliche oder notärztliche „Verdachtsdiagnose“.


Der AVN ist kein Bestandteil der Dokumentation.


Die genaue Auflistung der Leitsymptome ist für alle Kliniken in den Online-Krankenhaus-Webansichten im Bereich „Akutversorgung“ -> „Leistungsangebot“ dargestellt. Hier können auch Änderungen hinsichtlich der grundsätzlichen Versorgungsmöglichkeit im jeweiligen Klinikum eingegeben werden.


Auswahl „stabil“, „dringend“ oder „Schockraum/Intensiv“


Stabil


Jede Erkrankung / Verletzung ohne Gefährdung der Vitalfunktionen und ohne zeitliche Dringlichkeit.

  • Beispiele: Wunden, Prellungen, geschlossene Frakturen, Erkrankungen ohne Notfallleitsymptome


Dringend


Keine unmittelbare Gefährdung der Vitalfunktionen, aber dringende Diagnostik/Therapie erforderlich.

  • Beispiele: Herzinfarkt ohne Gefährdung der Vitalfunktionen, neu aufgetretenes neurologisches Defizit, generalisierte Infektionen, akute Atemnot, nicht beherrschbare Schmerzsymptomatik


Schockraum/Intensiv


Gefährdung der Vitalfunktionen, Schockraum bzw. Intensivmedizinische Versorgung erforderlich.

  • Beispiele: Akut bedrohter oder invasiv gesicherter Atemweg, Polytrauma, Schock jeglicher Genese, Koma bzw. hochgradige Bewusstseinsstörung


Grundsätzliches


Jedes Leitsymptom ist mit bestimmten, zur Versorgung erforderlichen personellen und technischen Ressourcen verknüpft. Auch wiederkehrende Einschränkungen aufgrund von Betriebszeiten sind hinterlegt. Dadurch ergibt sich die grundsätzliche Versorgbarkeit des Leitsymptoms in einem bestimmten Krankenhaus.

  • Beispiel: Für einen Schlaganfall ist z.B. zwingend ein CT und eine Abteilung für Neurologie/Stroke Unit erforderlich.


Aufgrund des aktuellen Standortes des transportierenden Rettungsmittels werden also nur jene nächstgelegenen Kliniken vorgeschlagen, die grundsätzlich fachlich geeignet und zum jeweiligen Zeitpunkt auch personell und technisch betriebsbereit sind.


Der Akutversorgungsnachweis befasst sich ausschließlich mit Versorgungskapazitäten. Die Anzahl freier Betten auf Normal- oder Intensivstationen wird nicht berücksichtigt, da die rasche Akutversorgung eines Notfallpatienten im Vordergrund steht.


Information bzw. Vorverständigung der Kliniken


Ab der Buchung des Ziel-Krankenhauses werden alle Informationen in der Krankenhaus-Webansicht unter www.144.at/webansicht im Bereich „Transportansicht“ dargestellt.


Bei allen Buchungen von Leitsymptomen der Dringlichkeitseinstufung „Schockraum/Intensiv“ erfolgt zusätzlich ein automatischer Anruf im Krankenhaus.


Gesperrte Ressourcen 


Sperren erfolgen in der Regel nur dann, wenn eine Akutversorgung in diesem Bereich ausnahmsweise technisch oder personell nicht möglich ist. Grundsätzlich ist gemäß §2b(1) NÖ Krankenanstaltengesetz die jederzeitige Verfügbarkeit fachärztlicher Akutversorgung anstaltsbedürftiger Personen im jeweiligen Sonderfach sicherzustellen.


Alle Sperren der Krankenhäuser werden im zeitlichen Verlauf dokumentiert und sind für alle anderen Kliniken und die NÖ Landesgesundheitsagentur sichtbar.


Ist ein Notfallpatient für einen Schockraum angemeldet, wird dieser automatisch bis zum Eintreffen des Patienten im Zielkrankenhaus und darüber hinaus noch eine Stunde gesperrt. Die Sperre kann vom Krankenhaus jederzeit manuell beendet werden.


Gesperrte Ressourcen scheinen im Akutversorgungsnachweis nicht auf und können somit nicht als Zielort vom Rettungsdienst gebucht werden. 


Anzeige in der KH-Webansicht


Die KH-Webansicht zeigt ausschließlich patiententransportierende Fahrzeuge an. Daher muss auch formal das patiententransportierende Rettungsfahrzeug das Ziel-Krankenhaus auswählen und buchen. NEFs und die Leitstellen können aber stellvertretend Abfragen und Buchungen durchführen.


Besonderheiten bei Kindern


Kinder werden aktuell in die Altersklassen Kleinkind (0-5) und Kind (5-18) eingeteilt. Für Kinder werden grundsätzlich Abteilungen für Kinderheilkunde vorgeschlagen, Ausnahmen sind verletzte Kinder und einige zusätzliche, spezielle Leitsymptome.


AVN-Playground


Am Dokumentations-iPad steht unter dem Menüpunkt “Info-AVN” der „AVN-Playground“, eine praktische “Spiel- und Übungswiese” des AVN zur Verfügung. Mit diesem Tool kann man – von einem Einsatz unabhängig – Zielortabfragen simulieren und so das System und die Vorschläge besser kennenlernen.



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