Richtlinien für das Mitwirken von Notruf NÖ bei Übungen

Geändert am Di, 1 Apr um 11:57 VORMITTAGS


Bei kleineren Übungen ist es für uns nicht sinnvoll, die Alarmierung der Übungsressourcen zu übernehmen, da wir diese Aufgabe bereits täglich im Rahmen des regulären Dienstbetriebs ausführen. Eine Einbindung von Notruf NÖ kann aber durchaus bei größeren Übungen, wie zum Beispiel einer Landesviertelsübung, Sinn machen. In einem solchen Fall wird die Übung von einem eigenen Dispatcher, Supervisor oder Verbindungsdisponenten begleitet. Aufgrund der für den Regelbetrieb ausgelegten Personalressourcen könnte es andernfalls zu Störungen im Echtbetrieb kommen. Daher ist es wichtig, Notruf NÖ (über den zuständigen Leitstellenleiter) rechtzeitig vor der Übung einzuladen, um eine Vorbesprechung zu ermöglichen und den Kommunikationsfluss sicherzustellen.


Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter:innen von Notruf NÖ aber gerne im Rahmen einer Übung einbezogen werden können sind beispielsweise: 

  • Abarbeitung von Sonderalarmplänen (Flugnotfall, Seveso II, etc.)
  • Einbindung in der Stabskommunikation mit anderen Einsatzorganisationen (Polizei, Behörde, etc.)
  • Führen eines Transportprotokolls gemeinsam mit den Einsatzkräften am Übungsort (Leiter Transport, SanHiSt oder MLS)
  • Errichten, Betreiben und Kommunizieren einer Hotline für Anfragen betreffend Unfallopfer durch Behörden, Botschaften und Angehörige
  • Entsendung eines Verbindungsdispatchers in eine (behördliche) Einsatzleitung
  • Installierung eines mobilen Leitstellenarbeitsplatzes im Rahmen der Stabsarbeit
  • Installierung eines eigenen Übungsdispatchers oder einer internen Dienstaufsicht und/oder eines Supervisor

Diese werden im Regelbetrieb nicht laufend durchgeführt und bringen somit auch einen großen Mehrwert für unsere Kolleg:innen. 


Für alle diesbezüglichen Anfragen steht den Einsatzorganisationen unser Sonderlagenkoordinator unter info@144.at gerne zur Verfügung.


Verwendung des TETRA-Funks bei Übungen


Für Übungen, an denen die Leitstelle teilnehmen soll oder an denen die Leitstelle beteiligt ist, ist grundsätzlich die Sprechgruppe NNOE-13 vorgesehen. Wenn diese Gruppe auch für kleinere Übungen im eigenen Bereich verwendet werden soll, ist keine Freigabe dazu erforderlich.


Meldung von Ressourcen, die an Übungen teilnehmen


Das Melden von einer oder mehrerer Ressourcen, die an Übungen teilnehmen, erfolgt bei Übungsbeginn/am Weg zur Übung unkompliziert über den Status "Dienstfahrt", der von der jeweiligen Mannschaft selbst gegeben werden kann. 


Überprüfung von Alarmwegen


Es ist nicht zielführend, die Alarmwege für Echtalarmierungen erst während Übungen zu testen, da viele Übungen – insbesondere größere – häufig als Schauübungen konzipiert sind. Daher sollten Alarmierungen weiterer Einsatzkräfte regelmäßig von den jeweiligen Kommanden selbst vorgenommen werden. Auch die Alarmierung von Führungskreisen, wie der RK-HE 1 oder Sonderalarmgruppen (z. B. Sondereinsatzmannschaften), sollte in festgelegten Abständen in enger Abstimmung mit Notruf NÖ erfolgen und durch eine Rückmeldung überprüft werden.

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