Die Arbeit in einer modernen Leitstelle ist längst mehr als nur ein ‚Telefondienst‘. Höchste Anforderungen an gut ausgebildete Mitarbeiter:innen und leistungsstarke technische Infrastruktur sind notwendig, um auch in hektischen Zeiten schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen und so die passenden Einsatzkräfte am richtigen Ort zu haben. Aus diesem Grund hat sich Notruf NÖ darauf spezialisiert, seine Mitarbeiter:innen in besonderem Maße auszubilden und kontinuierlich fortzubilden.
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Bürger:innen, Patient:innen, Kund:innen sowie jedem einzelnen Mitarbeiter:in voll bewusst und nehmen diese Verantwortung ernst. Daher bieten wir eine praxisorientierte Ausbildung, die auf den neuesten pflegerischen, notfallmedizinischen, polizeilichen und feuerwehrtaktischen Grundsätzen basiert. Unser innovatives, didaktisch modern gestaltetes Unterrichtskonzept stellt sicher, dass alle Teilnehmenden optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.
Unsere Instruktor:innen sind erfahrene Mitarbeiter:innen aus der Leitstellen- sowie Rettungs- und Feuerwehrdienstpraxis, häufig mit Führungsaufgaben betraut und/oder mit speziellen Qualifikationen im Bereich der Leitstelle. Neben theoretischen Inhalten legen wir besonderen Wert auf praxisnahes Üben durch Rollenspiele, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Praxisanleitungen und die Förderung von Teamarbeit.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzliche Vorgabe für die Ausbildung ist in der NÖ Rettungsdienst Mindestausstattungsverordnung (NÖ RD-MAV) festgehalten:
- „Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen in der Leitstelle beschäftigte Personen, die einen Notruf entgegen nehmen, eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 60 Stunden Theorie und 100 Stunden Praxis erhalten haben, die sie in die Lage versetzt, Notrufabfragen mittels AMPDS (Advanced Medical Priority Dispatch System) strukturiert durchzuführen.“
- „Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen, die in der Leitstelle beschäftigten Personen, die einen Notfall disponieren, eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von mindestens 32 Stunden Theorie und 300 Stunden Praxis absolviert haben, welche sie in die Lage versetzt, einen Notfall zu disponieren, die notwendigen Einsatzkräfte zu alarmieren und die technischen Anlagen zu bedienen.“
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