Verlegungs-, Rück- oder Heimtransporte aus Krankenanstalten innerhalb (Nieder-)Österreichs müssen immer direkt von der jeweiligen Abholklinik bei Notruf NÖ angemeldet werden.
Patient:innen oder deren Angehörige können diese Art von Transporten nicht eigenständig bei Notruf NÖ anmelden. Dies übernimmt ausschließlich die Klinik aus der der/die Patient:in abzuholen ist, unabhängig davon, ob sich diese im Inland oder Ausland befindet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Transfer entgegen dem ärztlichen Rat und auf eigene Kosten sowie eigenen Wunsch erfolgt.
Rück-/Heimtransporte aus anderen Bundesländern nach Niederösterreich
Rücktransport nach ambulanter Behandlung
Alle Rücktransporte nach ambulanten Behandlungen in Nachbarbundesländern werden selbstverständlich von niederösterreichischen Rettungsdienstorganisationen durchgeführt, sofern der Hintransport am selben Tag erfolgte. Die Anmeldung dieser Transporte erfolgt stets durch die jeweilige Klinik.
Heimtransport nach stationärem Aufenthalt
Für stationäre Heimtransporte nach einem Klinikaufenthalt ist stets der Rettungs- bzw. Krankentransportdienst am Sitz der jeweiligen Klinik zuständig. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Heimtransporten aus Wien eine Wiener Rettungsorganisation und bei Heimtransporten aus Tirol eine Tiroler Rettungsorganisation verantwortlich ist. Sollte eine dieser Organisationen aufgrund von Überlastung Unterstützung benötigen, wenden sie sich direkt an uns. Grundsätzlich übernehmen jedoch die jeweiligen Organisationen diese Transporte eigenständig.
Rückholungen aus dem Ausland nach Niederösterreich
Die Kosten für einen gewünschten oder in manchen Fällen auch notwendigen Rücktransport von erkrankten oder verunfallten Personen nach Österreich werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen.
Die Organisation und Abwicklung solcher Rücktransporte obliegt den zuständigen privaten Reiseversicherungen oder Schutzbriefausstellern (z. B. ÖAMTC, Kreditkartenanbieter, etc.) und kann durch uns leider nicht beeinflusst oder durchgeführt werden. Diese Versicherer entscheiden eigenständig, in Absprache mit ihren eigenen Ärzt:innen bzw. Verantwortlichen, über die Notwendigkeit, das Transportmittel oder die Durchführbarkeit des Rücktransports und beauftragen dann direkt ein entsprechendes Transportunternehmen. In einigen Fällen kann es sein, dass die Versicherer ein niederösterreichisches Rettungsmittel beauftragen. Notruf NÖ hat darauf jedoch keinen Einfluss.
Eine österreichische Vertretungsbehörde kann bei der Organisation des Rücktransports unterstützen, die Kosten dafür werden jedoch grundsätzlich nicht übernommen.
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