Mitnahme von Begleitpersonen, Rollstuhl und/oder Gepäck

Geändert am Di, 1 Apr um 1:02 NACHMITTAGS

Die Mitnahme von Begleitpersonen, Rollstühlen und Zusatzgepäck macht zunehmend erhebliche Probleme und verteuert bzw. verkompliziert den Krankentransport durch inadäquaten Ressourceneinsatz massiv. 


Mitnahme von Begleitpersonen


Wir weisen stets darauf hin, dass die Mitnahme einer Begleitperson im Rahmen eines Krankentransports nur nach Maßgabe freier Kapazitäten möglich ist, ohne dass eine Garantie dafür übernommen werden kann. In einigen Fällen kann es daher sein, dass die Mitnahme einer Begleitperson auf der Hinfahrt möglich ist, jedoch auf der Rückfahrt aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht mehr gewährleistet werden kann.


Ein aktives Abfragen nach Begleitpersonen bei jedem Transport erfolgt nicht, um keine zusätzlichen Erwartungen zu wecken. Ausnahmen gelten nur, wenn die Begleitperson für die notwendige Betreuung des transportierten Patienten erforderlich ist (z. B. bei schwerer Demenz ohne alternative Betreuungsmöglichkeiten, bei Kindern o.ä.). In den meisten Fällen hat der Patiententransport aber Vorrang vor der Mitnahme einer Begleitperson. Die letztgültige Entscheidung obliegt dem jeweiligen Team vor Ort.


Mitnahme von Rollstühlen und anderen Gehhilfen


Für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle oder andere Gehhilfen angewiesen sind, ist es selbstverständlich, dass diese auch während eines Krankentransports mitgenommen werden, sofern ausreichend Platz dafür im Fahrzeug vorhanden ist.


In Fahrzeugen mit Rollstuhlhalterung kann der/die Patient:in sicher in seinem/ihrem Rollstuhl transportiert werden. Sollte das Fahrzeug keine Rollstuhlhalterung aufweisen, muss der/die Patient:in gegebenenfalls in einen Tragsessel umgesetzt werden, um ihn/sie korrekt anschnallen zu können. Der Rollstuhl wird in diesem Fall zusammengelegt und sicher im Fahrzeug verstaut. Selbstverständlich wird das Hilfsmittel auch zum Zielort transportiert, sofern der/die Fahrer:in der Ressource zustimmt.


Mitnahme von Gepäck


Gepäck, wie es beispielsweise bei einem Transport zu längeren Aufenthalten, etwa für eine Rehabilitation, erforderlich sein kann, darf nur im Rahmen der verfügbaren Ladekapazität des Fahrzeugs mitgenommen werden. Hierbei erfolgt eine individuelle Einschätzung durch die Fahrzeugteams, die versuchen, eine einvernehmliche Lösung für den Einzelfall zu finden.


Wir weisen in solchen Fällen bereits im Vorfeld bei der Anmeldung des Transportes darauf hin, dass die Mitnahme des Gepäcks nur nach Maßgabe der verfügbaren Transportkapazität möglich ist.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren