Das Österreichische Bundesheer kann auf Anforderung unterstützend tätig werden.
Die Anforderung von Luftfahrzeugen des Österreichischen Bundesheeres erfolgt über die Landeswarnzentralen mittels Assistenzanforderung, wobei diese gemäß Wehrgesetz nicht zwingend an die Ausrufung einer Katastrophe gebunden ist.
Die Alarmierung wird durch Notruf NÖ koordiniert.
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