Am 21. Januar 2016 wurde in Znaim ein bedeutendes Rahmenabkommen in Form eines Staatsvertrages zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Rettungsdienste zwischen Österreich und Tschechien unterzeichnet. Dieses Abkommen stellt sicher, dass Rettungsdienste im benachbarten Ausland tätig werden können und bietet eine rechtlich fundierte Grundlage für die Durchführung von Einsätzen auf dem jeweils anderen Staatsgebiet.
Durch diese bilateralen Abkommen zwischen den tschechischen Kreisen und den österreichischen Bundesländern wird der grenzüberschreitende Einsatz nun auf regionaler Ebene realisiert. Dies ermöglicht den Rettungsdiensten, im Notfall schnell und effizient über die Grenze hinweg zu handeln und erhöht somit die Sicherheit in den Grenzregionen beider Länder.
Rettungsdienstliche Einsatzszenarien
Die möglichen Einsatzszenarien teilen sich in zeitkritische und nicht zeitkritische Events.
Zeitkritische Events
Hierbei spielt die Staatszugehörigkeit der betroffenen Person keinerlei Rolle. Die Priorität liegt jedenfalls auf einer schnellen und effizienten Hilfeleistung.
Ein tschechisches Rettungsfahrzeug kann gemäß dem bilateralen Abkommen bei einem Notfall auf österreichischem Staatsgebiet jederzeit, nach Rücksprache mit der zuständigen tschechischen Leitstelle, angefordert und uneingeschränkt tätig werden, einschließlich des Transports der betroffenen Person in die nächstgelegene, geeignete Gesundheitseinrichtung. Dasselbe gilt für den Einsatz eines österreichischen Rettungsfahrzeugs auf tschechischem Staatsgebiet, der nach Rücksprache mit Notruf NÖ genauso erfolgen kann.
Nicht zeitkritische Events
Bei nicht zeitkritischen Ereignissen kann es sich um den Transport von Personen mit Wohnsitz in Tschechien vom österreichischen Staatsgebiet in eine Gesundheitseinrichtung auf tschechischem Staatsgebiet handeln. Ebenso können Transporte von einer oder mehreren Personen mit Wohnsitz in Österreich vom tschechischen Staatsgebiet in eine Gesundheitseinrichtung auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt werden.
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